Workation rechtlich: Das musst du beachten, bevor du im Ausland arbeitest

Die Idee klingt verlockend: Tagsüber unter Palmen arbeiten, abends den Sonnenuntergang genießen – willkommen in der Welt der Workation! Doch neben Strand und Laptop gibt es eine Menge rechtlicher Fragen, die du vor deinem mobilen Arbeitsabenteuer klären solltest.

In diesem Beitrag erfährst du, was du aus rechtlicher Sicht bei einer Workation beachten musst – von Steuerpflicht über Sozialversicherung bis hin zur Wahl des Standorts.


✅ Was bedeutet „Workation“ überhaupt?

Der Begriff Workation setzt sich aus Work und Vacation zusammen – also Arbeit und Urlaub. Gemeint ist: Du arbeitest für eine bestimmte Zeit von einem anderen Ort aus, oft im Ausland, und kombinierst das mit Freizeit.

Doch so entspannt die Idee klingt, rechtlich betrachtet ist sie komplex. Vor allem, wenn du außerhalb Deutschlands tätig wirst.


🧾 1. Workation & Arbeitsrecht – was erlaubt ist

Auch wenn dein Arbeitsvertrag Homeoffice zulässt, heißt das noch lange nicht, dass du automatisch aus dem Ausland arbeiten darfst. Eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber ist Pflicht.

Folgende Punkte sollten geklärt werden:

  • Welches Land und wie lange?
  • Gibt es feste Arbeitszeiten?
  • Wer trägt Kosten für Reise, Unterkunft oder Ausstattung?
  • Was passiert bei technischen Problemen oder Rückreise?

Achtung bei Nicht-EU-Ländern:

In vielen Fällen brauchst du eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb der EU ist das meist einfacher – trotzdem gelten je nach Land Meldepflichten.


💼 2. Workation steuerlich: Wo musst du Steuern zahlen?

Ein häufiger Irrtum: „Ich bleibe ja nur ein paar Wochen im Ausland, also zählt das nicht.“ Falsch gedacht!

Stichwort: 183-Tage-Regelung

  • Unter 183 Tage: Steuerpflicht bleibt in Deutschland, wenn dein Wohnsitz und Arbeitgeber auch dort sind.
  • Über 183 Tage: Es kann eine Steuerpflicht im Aufenthaltsland entstehen – abhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Fazit: Kläre unbedingt vorab mit einem Steuerberater, ob durch deine Workation steuerliche Pflichten im Ausland entstehen können.


🛡️ 3. Sozialversicherung: Bin ich im Ausland abgesichert?

Ja – aber nur, wenn du’s richtig angehst.

Innerhalb der EU/EWR/Schweiz:

Du brauchst eine sogenannte A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass du weiterhin in Deutschland sozialversichert bist. Diese muss vor Antritt der Workation beantragt werden.

Außerhalb der EU:

Hier gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen – oder auch nicht. Ohne Vereinbarung kann es zu Doppelversicherungen oder Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Tipp: Lass dir von deinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse rechtzeitig Infos geben – besonders, wenn du außerhalb Europas unterwegs bist.


🧭 4. Standortwahl: Nicht jeder Ort ist geeignet

Bei einer Workation ist der Ort entscheidend – rechtlich wie praktisch.

StandortVorteileZu beachten
EU/EWR/CHKeine Visapflicht, A1-Bescheinigung möglichMeldepflicht, klare Absprache mit Arbeitgeber
Nicht-EUExotik, neue ErfahrungenVisum, Arbeitsrecht, Steuer & Sozialversicherung oft komplexer

Tipp: Je exotischer das Ziel, desto mehr Bürokratie. Lieber früher planen als am Flughafen ins Schwitzen geraten.


📝 5. Vertragliche Regelung – am besten schwarz auf weiß

Kläre alles schriftlich – mündliche Absprachen reichen nicht. In einer Workation-Vereinbarung sollten mindestens folgende Punkte geregelt sein:

  • Dauer und Ort
  • Arbeitszeit & Erreichbarkeit
  • Verantwortlichkeiten für IT & Equipment
  • Versicherungsschutz und Notfallregeln
  • Rückrufrecht des Unternehmens

🔚 Fazit: Workation ist mehr als nur Laptop & Meer

Eine Workation kann ein echter Boost für Motivation und Zufriedenheit sein – wenn du sie gut vorbereitest. Neben den rechtlichen Voraussetzungen wie Workation Steuer, Versicherung und Aufenthaltsrecht ist vor allem wichtig: Offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und klare Regeln.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Anwalt.